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Nach § 19i hat der Betreiber von Heizölverbraucheranlagen besondere Pflichten. Er hat mit dem Einbau, Aufstellung, Instandhaltung,
Instandsetzung und Reinigung von Anlagen Fachbetriebe nach §19I zu beauftragen. Der Betreiber hat die Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung zu überwachen.
Er hat darüber hinaus nach Maßgabe des Landesrechts seine Anlage durch zugelassene Sachverständige auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen
zu lassen. (Auszug aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neuester Fassung, kurz VAwS).
Weitere Informationen finden Sie in den Fachinformationen (PDF-Dokument).
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