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Mit der fünften Novelle zur Änderung der Hessischen Anlagenverordnung vom 05.02.2004 hat die hessische Landesregierung neue Vorschriften für
einen verbesserten Grund- und Trinkwasserschutz erlassen. Die Bestimmungen gelten ab dem 14.02.2004.
Aufgrund der neuen Verordnung sind in Hessen nunmehr bis spätestens Februar 2006 alle oberirdischen Heizöllageranlagen mit einem
Fassungsvermögen von 1.000 - 10.000 Liter einer einmaligen Sachverständigenüberprüfung zu unterziehen.
Weitere Informationen finden sich in der Broschüre “Hessische Anlagenverordnung - entsprechend der 5. Novelle vom 05.02.2004” vom Hessischen
Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, herausgegeben im März 2004.
Ebenso können Sie sich im Internet informieren unter www.hmulv.hessen.de bzw. direkt auf http://www.hmulv.hessen.de/umwelt/wasser/schutz/.
Eine Übersicht über die amtlichen Vorschriften finden Sie auch in unserem Abschnitt “Amtliche Abnahme”.
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